
PSD2 und Open Banking in Belgien: Was sich für Privatpersonen ändert
Kontenaggregation, von Dritten initiierte Zahlungen, starke Authentifizierung: Was die PSD2-Richtlinie und Open Banking im Alltag in Belgien ändern.
Seit dem Inkrafttreten der europäischen Zahlungsdiensterichtlinie PSD2 hat sich die belgische Bankenlandschaft neuen Akteuren geöffnet. Anwendungen zur Kontenaggregation, direkt von einer Händlerseite ausgelöste Zahlungen, Codes, die bei jeder Anmeldung per Smartphone empfangen werden: All diese Entwicklungen ergeben sich aus demselben regulatorischen Rahmen. Hier erfahren Sie, was dies konkret für Privatpersonen in Belgien bedeutet.
PSD2 und Open Banking: Worum geht es?
Die PSD2-Richtlinie kurzgefasst
Die Richtlinie (EU) 2015/2366, die am 25. November 2015 verabschiedet wurde, wird gemeinhin als PSD2 (Payment Services Directive 2) bezeichnet. Sie ersetzt die erste Zahlungsdiensterichtlinie von 2007 und gilt seit dem 13. Januar 2018 im gesamten Europäischen Wirtschaftsraum.
Ihre erklärten Ziele sind drei: die Sicherheit von Zahlungen zu erhöhen, den Wettbewerb durch die Öffnung des Marktes für Nichtbanken-Dienstleister zu fördern und den Schutz der Nutzer zu verbessern. Eine ergänzende delegierte Verordnung, die Verordnung (EU) 2018/389, präzisiert die technischen Regeln für die Authentifizierung und sichere Kommunikation; ihre Bestimmungen zur starken Kundenauthentifizierung sind am 14. September 2019 in Kraft getreten.
Open Banking einfach erklärt
Open Banking bezeichnet das Prinzip, wonach ein Kontoinhaber einem Drittanbieter den Zugriff auf seine Bankdaten oder die Auslösung einer Zahlung in seinem Namen gestatten kann. Die Bank ist nicht länger der einzige Zugangspunkt zum Konto: Sie muss technische Schnittstellen (meist APIs) zur Verfügung stellen, die es diesen Dritten ermöglichen, tätig zu werden, vorausgesetzt, der Kunde hat zugestimmt.
Wesentlicher Punkt: Nicht die Bank entscheidet über die Öffnung des Zugangs, sondern der Kunde. Ohne ausdrückliche Zustimmung werden keine Daten übermittelt.
Der belgische Rahmen: Wer macht was?
Die Umsetzung im belgischen Recht
Belgien hat die PSD2 hauptsächlich durch das Gesetz vom 19. Juli 2018 umgesetzt, das die neuen Regeln in Buch VII des Wirtschaftsgesetzbuches, welches den Zahlungs- und Kreditdienstleistungen gewidmet ist, integriert hat. Die unten beschriebenen Rechte fallen somit nicht nur unter europäisches Recht: Sie sind direkt im belgischen Recht einklagbar.
Die Rolle der Aufsichtsbehörden
Die Belgische Nationalbank (BNB) lizenziert und beaufsichtigt Zahlungsinstitute, einschließlich der neuen Anbieter von Kontoinformations- und Zahlungsauslösediensten. Die FSMA ist für Verhaltensregeln und Verbraucherinformationen zuständig. Das FÖD Wirtschaft (SPF Économie) seinerseits überwacht die Einhaltung des Wirtschaftsgesetzbuches.
Konkret muss ein in Belgien tätiger Dienstleister entweder bei der BNB oder bei einer gleichwertigen Behörde eines anderen Mitgliedstaates zugelassen oder registriert sein, wenn er unter dem Regime des europäischen Passes tätig ist. Die offiziellen Register sind öffentlich und online einsehbar, insbesondere über das Register der Europäischen Bankenaufsichtsbehörde (EBA).
Was sich konkret für Privatpersonen ändert
Die Kontenaggregation (AIS-Dienste)
Ein Kontoinformationsdienst ermöglicht es, in einer einzigen Anwendung die Salden und Transaktionen mehrerer Banken anzuzeigen. Ein Kunde, der ein Girokonto bei einer Bank, ein Sparkonto bei einer zweiten und ein Gemeinschaftskonto bei einer dritten Bank hat, kann eine konsolidierte Übersicht erhalten.
In Belgien haben mehrere große Banken diese Funktionalität direkt in ihre eigene mobile Anwendung integriert, zusätzlich zu unabhängigen Budgetverwaltungs-Apps. Die Funktionalitäten variieren erheblich von Anbieter zu Anbieter: Einige rufen nur die Salden ab, andere die detaillierte Historie mit automatischer Kategorisierung der Ausgaben.
Die Zahlungsinitiierung (PIS-Dienste)
Ein Zahlungsauslösedienst initiiert eine Überweisung vom Konto des Kunden, mit dessen Zustimmung, ohne die Verwendung einer Karte. Auf einer E-Commerce-Website führt dies zu einer Weiterleitung in die sichere Umgebung der Bank, einer Bestätigung und anschließend einer Rückkehr zur Händlerseite.
Für Privatpersonen bleibt der Vorgang eine klassische Überweisung: Die Gelder verlassen das Konto, es gibt weder einen Kredit noch einen zwischengeschalteten Geldbesitzer. Beachten Sie jedoch, dass eine gewöhnliche Überweisung nicht von den für Kartenzahlungen typischen Anfechtungsmechanismen profitiert.
Die starke Kundenauthentifizierung (SCA)
Dies ist die sichtbarste Änderung im Alltag. Die starke Authentifizierung erfordert die Kombination von mindestens zwei Elementen aus unterschiedlichen Kategorien:
- Wissen : ein Passwort, eine PIN;
- Besitz : ein Kartenleser, ein registriertes Smartphone, eine Bankkarte;
- Inhärenz : ein Fingerabdruck, eine Gesichtserkennung.
In Belgien erfolgt dies typischerweise über einen Kartenleser (Digipass), die mobile Banking-App der Bank oder eine digitale Identitäts-App. Ausnahmen bestehen, insbesondere für Zahlungen geringen Betrags, wiederholte kontaktlose Zahlungen unter bestimmten Schwellenwerten oder Begünstigte, die der Kunde selbst in eine Vertrauensliste eingetragen hat.
Eine interessante Entwicklung: Die delegierte Verordnung (EU) 2022/2360 hat das maximale Intervall, nach dem eine erneute starke Authentifizierung für die Kontoeinsicht über einen Aggregator erforderlich ist, von 90 auf 180 Tage verlängert. Wiederholte Anmeldungen sind somit seltener als zu Beginn des Open Banking.
Verstärkter Schutz bei nicht autorisierten Vorgängen
Die PSD2 hat den Selbstbehalt, der dem Zahler im Falle einer nicht autorisierten Transaktion infolge des Verlusts, Diebstahls oder Missbrauchs eines Zahlungsinstruments auferlegt werden kann, von 150 auf 50 Euro gesenkt. Dieser Selbstbehalt
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